Anliegerstraße · Tempo 30 · rund 1.000 Fahrzeuge an Messtagen

Mehr Verkehr darf nicht ungeplant entstehen

Die nächste Belastung ist absehbar

Gedenkstätte, Besucherparkplätze, Gewerbegebiet und Straßenausbau müssen in einem belastbaren Verkehrskonzept zusammengeführt werden.

Intern ausgewertete Planunterlagen

Neue Ziele verändern Verkehrsströme

Die Bürgerinitiative befürchtet, dass zusätzliche Besucher- und Berufsverkehre den Lippstädter Weg weiter belasten. Die Planzeichnungen wurden intern ausgewertet, werden bis zur Klärung der Veröffentlichungsrechte aber nicht öffentlich wiedergegeben.

Ausbau an der Paderborner Straße

Die Projektunterlagen beschreiben einen Ausbau im Einmündungsbereich. Aus Sicht der Initiative darf eine leistungsfähigere Anbindung nicht dazu führen, dass der Lippstädter Weg als noch attraktivere Abkürzung genutzt wird.

Gedenkstätte und Besucherparkplätze

Die Projektunterlagen behandeln Parkplatzoptionen, Vorplatz und Neubaufläche. Besucher müssen eindeutig über geeignete Straßen geführt werden, damit die Anliegerstraße nicht zur Zufahrt oder Abkürzung wird.

Amtliche Plankarte

Der Gewerbepark liegt im direkten Straßennetz

Die intern ausgewertete amtliche Plankarte verortet das interkommunale Gewerbe- und Industriegebiet zwischen A 33, Paderborner Straße und Lippstädter Weg. Sie zeigt unter anderem die Planstraßen und die Anbindungen des Gebietes.

Die Plankarte enthält selbst keine Prognose, wie viele zusätzliche Fahrzeuge künftig den Lippstädter Weg nutzen. Die Sorge vor mehr Berufs- oder Lieferverkehr ist eine Bewertung der Bürgerinitiative und muss durch ein Verkehrskonzept sowie spätere Messungen überprüft werden.

Die Planzeichnung und ihre PDF-Datei werden bis zur Klärung der Veröffentlichungsrechte nicht öffentlich wiedergegeben oder zum Download angeboten.

Drei erwartbare Verkehrsquellen

Planung muss vor der Eröffnung beginnen

01

Besucherverkehr

Gedenkstätte und Soldatenfriedhof können zusätzliche Ortsfremde anziehen. Wegweisung, Parkplatzführung und Navigationsdaten müssen den Lippstädter Weg vermeiden.

02

Berufsverkehr

Ein neues oder erweitertes Gewerbegebiet kann regelmäßige Pendlerströme erzeugen. Der kürzeste Weg darf nicht automatisch über die Wohnstraße führen.

03

Ausflugsverkehr

Die Projektunterlagen dokumentieren bereits heute starken Wochenendverkehr. Neue Ziele können diesen Effekt verstärken.

Was ein Verkehrskonzept beantworten muss

Nicht nur bauen, sondern lenken

Welche Route ist vorgesehen?

Für Besucher, Beschäftigte, Lieferverkehr, Busse und Rettungsfahrzeuge müssen klare und unterschiedliche Anforderungen definiert werden.

Wie wird die Anliegerstraße geschützt?

Beschilderung allein reicht nach den bisherigen Erfahrungen nicht. Es braucht Kontrolle oder eine bauliche Lösung mit nachweisbarer Wirkung.

Welche Zielwerte gelten?

Verkehrsmenge, V85, Spitzenstunden und Anteil vollständiger Durchfahrten sollten vor und nach Maßnahmen vergleichbar gemessen werden.

Wer trägt Verantwortung?

Politik, Verwaltung, Straßenverkehrsbehörde, Polizei und Betreiber der neuen Ziele müssen Zuständigkeiten und Zeitplan offenlegen.

Unsere Forderung

Zusätzlicher Verkehr braucht vorher einen Schutzplan

Erst die Verkehrsführung festlegen, dann neue Besucher- und Berufsverkehre erzeugen. Der Schutz der Wohnstraße darf nicht nachträglich improvisiert werden.